Infektionsschutzkonzept für das Yogastudio Anahata Yoga & Klangschalentherapie, Finkenweg 3, 04626 Schmölln
Entsprechend der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung -ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwV0-) Vom 12. Mai 2020 wird zur Wiederaufnahme der Präventionskurse ab 01.06.2020 im Yogastudio Anahata Yoga & Klangschalentherapie, Finkenweg 3, 04626 Schmölln folgendes Infektionsschutzkonzept erstellt, indem die Einhaltung der Infektionsschutzregeln nach den §§ 3 und 4 konkretisiert und dokumentiert werden.
- Verantwortliche Person für die Erstellung und Durchsetzung dieses Konzeptes ist die Betreiberin des Yogastudios, Frau Angela Kiesewetter-Lorenz, Brückenplatz 21, 04626 Schmölln.
- Die Präventionskurse finden in den Räumen Finkenweg 3 statt, die von der Wohnungsverwaltung Schmölln GmbH angemietet wurden. Momentan stehen davon neben dem Eingangsbereich ein Yogaraum mit einer Gesamtgröße von 52 qm und eine Toilette zur Verfügung.
- Die Räume sind mit Fenstern ausgestattet, die während der Kurse im Nebenraum (Küche, ohne Nutzung durch die Teilnehmer) belüftet werden. Vor und nach den Kurseinheiten wird der Yogaraum 15 Minuten durchgelüftet.
- Zwischen den Yogamatten besteht ein Mindestabstand von 1,50 m in der Breite und 0,50 m in der Länge. Somit stehen jedem Kursteilnehmer bei einer Maximalteilnehmerzahl von 12 Personen 4 qm Raum zur Verfügung, womit der Mindestabstand nach § 1 Abs. 1 Satz 2 o.g. Verordnung eingehalten ist.
- Das Yogastudio ist nur zu den Kursstunden geöffnet und es erhalten nur die für den jeweiligen Tag angemeldeten Teilnehmer Zutritt.
- Folgende Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln sind bindend:
- Zur Nachverfolgung der Anwesenheit bestätigt jeder seine Teilnahme eigenhändig mit Unterschrift im jeweiligen Kurs
- TeilnehmerInnen, die sich krank fühlen oder offensichtliche Symtome aufweisen dürfen das Yogastudio nicht betreten.
- Die TeilnehmerInnen betreten das Yogastudio mit gebührenden Abstand und mit Atemschutzmaske
- Beim Betreten des Yogastudios sind die Hände zu desinfizieren
- Alle Begrüßungsrituale sind kontaktlos zu gestalten, Umarmungen können symbolisch als Eigenumarmung geschenkt werden
- Um die Abstandregeln zu wahren, steht keine Umkleidemöglichkeit zur Verfügung. Die TeilnehmerInnen sind angehalten, schon umgekleidet zur Yogastunde zu kommen
- Alle Teilnehmer haben eigene Matten bzw. Yogatücher, Deckern und Kissen mitzubringen.
- Die im Yogaraum liegenden Matten sind desinfiziert und dienen nur als Platzhalter und dürfen nicht verrutscht werden. Darauf können eigene Matten oder Tücher gelegt werden. Die Platzhaltermatten werden nach dem Kurs wieder desinfiziert.
- Teilnehmer ohne eigene Matten oder Tücher können einmalig Yogamatten käuflich erwerben oder eine desinifierte Matte zum Preis von 2,00 € ausleihen. Ausleihmatten werden nach dem Kurs in Quarantäne gelegt und desinfiziert und stehen erst nach 48 Stunden wieder zur Verfügung.
- Beim Betreten des Yogaraumes gehen die TeilnehmerInnen direkt zu ihrem Yogaplatz, wo auch der Mundschutz abgelegt werden kann.
- Persönliche Dinge können auf dem Stuhl neben der Matte abgelegt werden.
- Bei eventuellen Husten oder Nießen während des Yogakurses gelten die gängigen Hygieneregeln (Atmbeuge und Taschentuch)
- Es werden keine Getränke gereicht, auch hier sorgt jeder selbst für sich.
- Es steht nur eine Toilette zur Verfügung. Diese und auch der Vorraum darf nur einzeln betreten werden. Nach Toilettennutzung sind die Hände wiederumm gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren.
- Der gesamte Yogaunterricht ist von einer einfachen Praxis gekennzeichnet.
- Der Unterricht ist kontaktlos, eventuelle Korrekturen erfolgen verbal.
- Sobald geltende Verordnungen und die Jahreszeit es ermöglichen, wird der Yogaunterricht im Freien durchgeführt.